Wir sind gemäß den Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte,
die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“
der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung
zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Handelsregister: HRB 116164 beim Amtsgericht Hamburg
USt.-ID: DE 814540344
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen
kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu
schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung
entsorgt.
Batterieverordnung
Wir als Händler sind im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus – auch wenn diese lediglich
zusammen mit einem Endgerät vertrieben werden – gemäß Batterieverordnung verpflichtet,
unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Sie als Endverbraucher sind verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichtete Rücknahmestellen zurückzugeben.
Eine Entsorgung über den Hausmüll ist grundsätzlich verboten.
Die Entsorgung von Altbatterien oder Akkus kann dabei sowohl durch Übergabe an eine kommunale Sammelstelle als auch
durch Rückgabe im örtlichen Handel kostenlos erfolgen.
Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch auch unter der folgenden Adresse unentgeltlich zurückgeben
oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:
Handelsregister: HRB 116164 beim Amtsgericht Hamburg
USt.-ID: DE 814540344
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltone gekennzeichnet,
ähnlich dem Symbol in der Abbildung unten. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung
des Schadstoffes – zum Beispiel "Cd" für Cadmium. "Pb" für Blei,
"Hg" für Quecksilber.
Hinweise zur Entsorgung von Altgeräten und Elektronikschrott
Seit März 2006 dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Altgeräte nicht mehr
im Hausmüll entsorgt werden. Neben typischen Elektrogeräten wie Fernseher, Waschmaschinen oder
Kühlschränke betrifft dies auch z.B. Telefone, Anrufbeantworter, Computer, Notebooks, Peripheriegeräte,
Drucker und/oder andere Elektroaltgeräte. Erkennbar sind diese Geräte ebenfalls an dem Symbol einer
"durchgestrichenen Mülltonne". Das Symbol finden Sie auf den Geräten oder der Verpackung.
Elektronikschrott können Sie z.B. bei kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. Ihre kommunale Abfallberatung
oder die Verbraucherzentralen können Ihnen über den genauen Ort dieser Sammelstellen Auskunft geben.