Mit der aktuellen Fassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) §34 hat die Bundesregierung eine Protokollpflicht für alle Wertpapierdienstleistungen gegenüber Privatpersonen beschlossen. Diese gilt insbesondere für telefonische Beratungsgespräche und tritt ab dem 01.01.2010 in Kraft.
Die musiphone CallRecorder CR-100 USB und CR-200 ermöglichen die elektronische Aufzeichnung von Telefongesprächen zur Protokollierung und dauerhaften Speicherung von Anrufinformationen. Ein- und ausgehende telefongespräche werden auf einem Datenträger zuverlässig gespeichert, vor unbefugtem Zugriff gesichert und können jederzeit als Audiodatei weitergegeben werden.
Gesprächsdaten können wahlweise verschlüsselt oder unverschlüsselt auf dem Datenträger gespeichert werden. Der Zugriff auf verschlüsselte Daten ist nur über einen individuellen PIN-Code möglich, der über die im Lieferumfang enthaltene PC-Konfigurationssoftware festgelegt wird.
Die Anschaltung erfolgt entweder durch direktes Einschleifen in die Hörerschnur des Telefons oder aber durch Anschaltung an eine analoge Telefonleitung. Der CallRecorder CR-100 USB benötigt für die Aufzeichnung von Telefongesprächen eine USB-Verbindung mir einem Windows-PC und sichert alle Gesprächsdaten auf einem beliebigen Festplattenlaufwerk (lokal oder Netzwerk). Der CallRecorder CR-200 hingegen speichert alle Gesprächsdaten auf einem USB-Stick und bietet damit ausreichend Flexibilität für unterschiedliche Einsatzbereiche.
Die übersichtliche Archivfunktion der PC-Software garantiert ein einfaches Auffinden von gespeicherten Telefongesprächen aus einem zentralen Datenarchiv anhand verschiedener Suchkriterien, wie z.B. Datum, Rufnummer und Name. Die Wiedergabe einzelner Aufnahmen erfolgt wahlweise über die Soundkarte des PCs oder bei Einsatz des CallRecorders CR-100 USB über den integrierten Lautsprecher des Gerätes.
